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Wem gehört „Happy Birthday“?

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Wem gehört „Happy Birthday“?„Happy Birthday to you“ ist das wohl bekannteste Lied der Welt. Aber wem gehört das Lied eigentlich? Bei dieser Frage herrscht große Unstimmigkeit. Einzig über den Ursprung des Liedes ist man sich einig.

Die beiden Schwestern Mildred und Patty Hill aus Kentucky waren beide Kindergärtnerinnen und schrieben für ihre Arbeit auch Kinderlieder. Im Jahr 1893 soll dabei der Song „Good Morning to all“ entstanden sein. Das heute so bekannte „Happy Birthday to you“ wurde erst in den 1920er Jahren daraus. Da kaufte eine Musikfirma den Song und ergänzte den neuen Text.

Erst im Jahr 1935 sicherten sich schließlich die beiden Schwestern zusammen mit der Musikfirma offiziell das Copy Right an dem Geburtstagshit, der sich damals schon rasch verbreitete.

Gemeinfrei oder gebührenpflichtig?

In den 1980er Jahren erwarb schließlich der Musikverlag Warner/Chappell die Rechte an dem Lied – und hat sie bis heute. Allerdings läuft schon seit einiger Zeit ein Streit darüber, ob „Happy Birthday“ nicht längst Allgemeingut ist.

In den USA erlischt das Urheberrecht 95 Jahre nach Erscheinung. Nun kommt es aber darauf an, ab wann das Werk als „erschienen“ gilt. Im Fall von „Happy Birthday“ kommen hier zwei Jahre in Betracht – und darum streitet sich Warner/Chappell mit diversen Gegnern.

Um diese Jahre geht es:

1922:  Das Lied mitsamt Happy-Birthday-Text wird in Liederbüchern gedruckt und ist im Umlauf.

1935: Der damalige Rechteinhaber sichert sich das Copyright auf ein Notenbuch, in dem der Song erstmals auf ein Notenblatt gedruckt wurde.

Für das Musikunternehmen ist das Jahr 1935 essentiell. Wenn Warner/Chappell Recht hat, so würde das Copyright nach amerikanischem Gesetz bis 2030 bei ihnen liegen.

Happy End?

Die Rechtsfrage ist hier nicht geklärt. Doch eines ist sicher: privat kann der Song bedenkenlos gesungen werden. Nur bei der kommerziellen Nutzung wird es schwierig.

In Deutschland löst sich das Problem übrigens bereits 2017 – denn bei uns erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wer bis dahin auf der Suche nach Alternativen ist, wird vielleicht bei unseren P&P-Geburtstagssongs fündig.

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Autor: Marketing-Assistenz

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