Zum 50. Geburtstag gibt’s in Sachen Urheberrecht leider nicht so viel zu feiern. Überspitzt gesagt steckt es nämlich mitten in einer Krise. Veränderungen stehen im Haus an – das Urheberrecht muss fit gemacht werden für die digitale Zukunft.
Am 1. Januar 1966 wurde das deutsche Urheberrecht in Kraft gesetzt. 50 Jahre später scheint eine Grundüberholung nötig. Mit der Digitalisierung ist es an der Zeit für eine Urheberrechtsreform, so die Meinung vieler Künstler, Urheber und Politiker.
Bereits vergangenen September gab es vom Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübender Künstler auf angemessene Vergütung“.
Ziele des Entwurfs sind unter anderem:
- die Stärkung der Urheberrechte. Verbände von Urhebern sollen zukünftig bei zu geringer Vergütung gegen die Verwerter ihrer Werke vorgehen können.
- Vereinfachung von Mehrfachverwertungen
- Schnelleres Lösen von Verträgen
Mehr Transparenz und Mitbestimmungsrechte für Urheber
In der Konsequenz bedeutet das insgesamt mehr Transparenz und mehr Mitbestimmungsrechte für die Urheber. Für Labels, Verläge, Radiosender und die GEMA könnten diese Neuregelungen daher weitreichende Konsequenzen haben.
Ob das Urheberrecht mit diesen Neuerungen für die Zukunft schon ausreichend gewappnet ist, ist fraglich. Denn digitale Entwicklungen werden noch nicht wirklich einbezogen.
Urheber: der Schöpfer eines Werkes
Urheberrecht: schützt die Rechte an diesem Werk. Geschützt werden unter anderem Musik, Filme, Fotos, Texte oder Softwares, also geistiges Eigentum. Der Urheber entscheidet über Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung seines Werkes.