Am 10. Juni 2016 ist es wieder an der Zeit für jede Menge Fußball-Fieber und „TOOOOOR!“-Rufe! Anstoß für die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich – Startschuss für Fußballwerbung. Beim Werben mit der EM ist aber Vorsicht angesagt.
Schutzrechte der UEFA
Der europäische Fußballverband UEFA (Union des Associations Européennes de Football) ist der Veranstalter der Fußball-EM 2016. Außerdem ist er ausschließlicher Inhaber der Schutz- und Urheberrechte an allen UEFA-Namen, Logos, Marken etc., die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Nicht nur für die Werbung gelten bestimmte Regeln, auch für das Public Viewing benötigen Gastronomen eine Lizenz, um das Spiel öffentlich übertragen zu dürfen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um sogenannte „kleine Veranstaltungen“ mit unter 300 Leuten und ohne Eintrittspreis handelt.
Die EM-Tabu-Wörter für Radiowerbung
Abgesehen von Logos & Co. hat sich die UEFA auch diverse Einzelbegriffe und Kombinationen von Begriffen sowohl europaweit, als auch international schützen lassen. Dazu gehören der offizielle Slogan „Le Rendez-Vous“, „EURO 2016“, „UEFA EURO 2016“ und „FRANCE 2016“. Darüber hinaus sind das offizielle Emblem der UEFA EURO 2016 FRANCE, das offizielle Maskottchen der UEFA EURO 2016 „SUPER VICTOR“ und der Pokal der UEFA EURO 2016 nicht nur urheberrechtlich sondern auch in ihrem Design geschützt.
Wer also beispielsweise mit „FRANCE 2016-Croissants“ werben möchte, müsste dafür eine Erlaubnis von der UEFA einholen beziehungsweise eine Lizenz dafür erwerben. Tut er das nicht, besteht die Gefahr, von der UEFA mit Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und schlimmstenfalls Schadensersatz belangt zu werden.
Reine Beschreibung erlaubt
Werben mit der EM ist aber nicht unmöglich. Es ist dann zulässig, wenn sich die Werbung rein beschreibend auf die EM bezieht. Im Klartext heißt das, die Angaben dürfen nur zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften einer Ware bzw. Dienstleistung gemacht werden.
Außerdem sollte beim Werben auf gute Manieren geachtet werden. Denn wer auf unlautere Weise den Ruf der UEFA ausnutzt oder beeinträchtigt, es auf gezielte Verwechslungsgefahr mit der UEFA anlegt oder die Verbraucher mit falschen Angaben irreführt, riskiert rechtliche Folgen. Nicht genehmigt sind zum Beispiel die Bezeichnungen „Euro 2016-Semmeln“ oder „France 2016-Fernseher“, ansonsten könnte das als Hinweis interpretiert werden, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder Partner der UEFA.
Auch bildliche Logos und Embleme werden in der Werbung nicht gerne gesehen. Wer selbst Logos entwerfen will, sollte darauf achten, dass diese keine gedankliche Verbindung zu den offiziellen Logos und Emblemen herstellen, also zu ähnlich aussehen. Sportwetten sind nach höchstrichtlerlicher Rechtssprechung Glücksspiele. Diese dürfen nur mit erforderlicher Erlaubnis der Landesregierung angeboten werden.
Beispiele für erlaubte Werbung wären „Der Ball rollt, die Preise fallen – 20% auf alles während der EM“, „Fan-Rabatte im ganzen Haus“ oder „Für jedes Tor der Nationalelf gibt’s…“, „Fan-Wurst für 2,50 Euro“, „Großes Fan-Sortiment“ oder „10 Prozent Fan-Rabatt auf Geschirr“.
Wir freuen uns trotz aller Regularien wie die Weltmeister auf die EM bei unseren französischen Nachbarn! 🙂