P&P Studios Blog

YouTube vs. GEMA: Einigung im jahrelangen Rechtsstreit

Hinterlasse einen Kommentar

YouTube vs. GEMA: Einigung im jahrelangen RechtsstreitViele Musikvideos waren für YouTube-Nutzer bislang gesperrt. Die Rechtevertretungs-gesellschaft GEMA hat sich nun mit der Google -Tochterfirma YouTube geeinigt: Künstler die von der GEMA vertreten werden, erhalten für ihre Musik jetzt Geld von YouTube. Wie es dazu kam, haben wir in unserem neuen Beitrag für euch zusammengefasst.

Die Plattform YouTube zählt wohl mit zu den bekanntesten Internetseiten, wenn es um das Thema Videoclips geht. Dort findet man die unterschiedlichsten Arten von Videos: Von süßen Katzenvideos über Tutorials bis hin zu Musikvideos ist alles vertreten.

Jedoch hatten deutsche Nutzer bislang häufig das Problem, dass einige Musikclips gesperrt waren. Anstatt das neuste Lied von seinem Lieblingskünstler zu hören, sah man nur auf ein schwarzes Bild mit der Nachricht ,,Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“. Dieses ließ sich nur schwer umgehen und verursachte bei vielen Usern missmutige Stimmung. Nach einer Aufstellung des Portals Statista waren 2013 circa 60 Prozent der 1000 beliebtsten Musikvideos in Deutschland wegen des Rechtsstreits zwischen GEMA und YouTube gesperrt. Grund für die gesperrten Videos waren die Urheberrechte von Künstlern, die von der GEMA vertreten werden. Was die GEMA nicht verstand: mit dieser Haltung schadete sie manchen Künstlern sogar, anstatt deren Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen.

Doch die User können aufatmen, denn damit soll jetzt Schluss sein. Am 01.11.2016 haben sich, nach langen Diskussionen und Streitigkeiten, die roundabout 7 Jahre anhielten, das Unternehmen YouTube und die GEMA über den Lizenzvertrag geeinigt. Durch den Vertrag sollen künftig die Künstler durch das Abrufen der Videos bezahlt werden. Bisher verlangte die GEMA einen Betrag von 0,375 Cent pro abgerufenem Video von YouTube. Klar ist nun auch, dass es einen einmaligen Betrag von YouTube an die GEMA von 2009 bis jetzt gibt, da es in der Zeit keinen gültigen Lizenzvertrag gab. Die Höhe des neu ausgehandelten Betrages ist jedoch nicht bekannt. Der Deal betrifft alle Videos der rund 70.000 deutschen GEMA-Mitglieder. Darüber hinaus vertritt die GEMA auch viele Rechteinhaber aus dem Ausland.

Für die GEMA war diese Einigung von existenzieller Bedeutung, da ihre Rolle als Musikverwertungsgesellschaft mit nationalem Monopol für den gesamten Online-Bereich auf dem Spiel stand. Diese Einigung kann auch mit der Schadensersatzverfahren vor dem Oberlandesgericht München zurückzuführen sein. Für YouTube bringt die Einigung den Vorteil, das Bezahlangebot YouTube Red, sobald es nach Deutschland kommt, attraktiver zu machen, bei dem ganze Musikvideos heruntergeladen werden oder ohne Bild gestreamt werden können.

Mehrere 1000 Videos sind jetzt in Deutschland wieder freigeschaltet worden. Damit können die User künftig noch mehr ihrer Lieblingssongs genießen und die von der GEMA vertretenen Künstler haben den Vorteil, dass sie über YouTube neue Fans gewinnen können sowie gleichzeitig ihre Musik monetarisieren können. Es kann aber dennoch sein, dass man immer mal wieder auf die Sperr-Anzeigen stößt. Angezeigt werden sie zum Beispiel dann, wenn der Songwriter oder Komponist kein Mitglied der GEMA ist.

YouTuber und YouTuberinnern dürfen sich aber nicht zu früh freuen, wenn sie glauben, dass sie endlich ihre Lieblingsmusik in selbstgedrehten und geschnittenen Videos verwenden dürfen: die Musik in Videos unterliegt weiterhin bestimmten Einschränkungen, da die Einigung lediglich die von der GEMA vertretenen Künstlerinnen und Künstler betrifft. Diese entscheiden immer noch selbst, welche Lieder unter welchen Bedingungen verwendet werden dürfen. Es gibt zwei Arten von Musik, die ohne rechtliche Konsequenzen in Videos verwendet werden darf: entweder Songs aus der Audiobibliothek von YouTube oder Songs, die auf einer Liste von YouTube stehen, aus der ersichtlich wird, ob der betroffene Künstler mit der Nutzung einverstanden ist.

Über die Summe, die das Videoportal pro aufgerufenem Video bezahlt, haben beide Unternehmen Stillschweigen vereinbart. Die Zahlungen dürften aber deutlich unter der von der GEMA geforderten Summe liegen. Wie die Bezahlung also genau funktionieren soll, wird nicht bekannt gegeben. Wir hoffen, dass die Nutzer von YouTube in Zukunft  zumindest ohne größere Probleme die Videos ihrer Idole sehen können.

Werbung

Autor: Marketing-Assistenz

Die PraktikantInnen der P&P Studios Audio-Agentur unterstützen unser Unternehmen tatkräftig – nicht nur in den Bereichen der Blog-Redaktion und im Social-Media-Marketing, sondern auch beim Spotversand und der Kommunikation mit den Kunden und Sendern. Hier auf dem P&P-Blog berichten sie über neue Entdeckungen aus der Audio- und Radiowelt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..