Er ist ein gesellschaftliches Streitthema: Der Rundfunkbeitrag. Mit ihm gerät auch immer wieder der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Kritik. Aber was steckt eigentlich dahinter? Was genau ist der Rundfunkbeitrag, wie ist er entstanden und was wird den Zahlern geboten? Und wäre es möglich, ihn abzuschaffen? All das haben wir in einer zweiteiligen Artikel-Serie für Sie zusammengefasst.
Er hat Fans und er hat Gegner: Der Rundfunkbeitrag sorgt seit seiner Einführung im Jahr 2013 immer wieder für Diskussionsstoff. Und auch seine Vorgängerin – die Rundfunkgebühr – hatte es bei Teilen der deutschen Bevölkerung nicht leicht.
First of all: Ein Rückblick
Die erste Rundfunkgebühr in Deutschland gab es im Jahr 1923. Damals wurde das Programm des ersten deutschen Radiosenders „Funk-Stunde Berlin“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für das Hören – später auch Sehen – von Inhalten sollten die Nutzer eine Gebühr zahlen: Die Rundfunkgebühr.
Ein halbes Jahrhundert lang war die Post zuständig für das Einziehen dieser Gebühr. Auch während der innerdeutschen Teilung in der BRD und der DDR. Erst 1973 wurde der Gebühreneinzug auf den Rundfunk übertragen.
Grundlage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1968: Statt der Post sollten die Bundesländer zuständig sein. Schließlich lag und liegt die Gesetzeshoheit über den Rundfunk bei ihnen.
Für den Gebühreneinzug wurde die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gegründet. Geleitet wurde sie von Vertretern von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die GEZ: Unbeliebte Vertreter ohne Beamtenstatus
Das Zahlungsmodell der Rundfunkgebühr besagte, dass für jedes Empfangsgerät eine Gebühr gezahlt werden sollte. Zuerst galt das für Radios, später für Fernseher und zuletzt auch für sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“. Dazu zählten Computer mit Internetanschluss und Handys.
Viele Nutzer dieser Geräte empfanden die Rundfunkgebühren als ungerecht. Logisch: Bei einem Single-Haushalt mit einem Radio, einem Fernseher, einem Computer und vielleicht noch einem Handy und einem Autoradio musste man als einzelner fünf Geräte bezahlen.
Zudem hatten die Mitarbeiter der GEZ kein gutes Ansehen in der Bevölkerung. Die „Rundfunkgebührenbeauftragten“ waren als Subunternehmer auf Provisionsbasis beschäftigt. Sie verdienten nur dann Geld, wenn sie der zuständigen Landesrundfunkanstalt nicht angemeldete Geräte vermelden konnten. Je mehr Geräte, desto mehr Geld.
Oftmals überschritten die im Volksmund auch „GEZ-Leute“ genannten Rundfunkgebührenbeauftragten – die übrigens keine Beamten waren – ihre Befugnisse. In den Medien wurde immer wieder über Fälle von Nötigung und Hausfriedensbruch berichtet.
Neben der Kritik an den Rundfunkgebühren wurde von Seiten des Staates aufgrund der rasanten technischen Entwicklung eine Verfassungsklage befürchtet. Deshalb musste ein neues System her.
Von Rundfunkgebühr zu Rundfunkbeitrag
2010 einigten sich die Ministerpräsidenten auf ein neues System: Pro Haushalt sollte nur noch einmal für Rundfunk gezahlt werden. Jeder Haushalt, egal wie groß, egal wie viele Geräte, zahlt einmal im Monat denselben Betrag. Es gibt einige Ausnahmen, z.B. für Empfänger von bestimmten Sozialleistungen oder BAföG.
Einen neuen Namen erhielt das System auch: Rundfunkbeitrag. Der Grund für die Umbenennung liegt im deutschen Recht: Eine Gebühr ist immer eine Abgabe für eine konkrete Leistung – ein Beitrag hingegen eine Abgabe für die Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen.
2013 trat das neue Modell in Kraft. Seither müssen keine Geräte mehr angemeldet werden. Es gibt auch keine Rundfunkgebührenbeauftragten mehr. Die Gebühreneinzugszentrale wurde in den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umformiert.
Wie genau funktioniert der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Höhe des Beitrags wird jedes zweite Jahr von der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)“ berechnet. Dabei wird von Seiten der KEF vor allem auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunkanstalten geachtet.
Die Kommission legt den Landesparlamenten eine Empfehlung über die Höhe des Beitrags vor. Die Parlamente entscheiden anschließend darüber. Für das Einziehen ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig.
Zur Zeit beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50€* im Monat. Bis April 2015 lag er bei 17,98€ monatlich. Aufgrund von Mehreinnahmen in den Jahren 2013 und 2014 konnte er 2015 gesenkt werden.
Was bekommt man für den Rundfunkbeitrag?
Das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist groß und wird stetig erweitert. Mittlerweile werden drei Kanäle bespielt: Radio, Fernsehen und Online.
Die Vielzahl an nationalen und regionalen Fernseh- und Radiosendern wird durch ein großes Online-Angebot ergänzt. Neben den Mediatheken der Sender gibt es seit Oktober 2016 einen ganzen Online-Sender: „funk“. Dabei handelt es sich um eine Plattform für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen.
Der Online-Sender „funk“ beherbergt eine Vielzahl von Kanälen mit sehr unterschiedlichen Themen. Alle Kanäle werden lediglich online in Form von Videos ausgestrahlt.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten versuchen, alle Altersklassen mit ihrem Angebot anzusprechen. Deshalb gibt es auch eine inhaltliche Vielfalt.
Informative Inhalte werden beispielsweise durch Nachrichtensendungen, Reportagen, Live-Übertragungen aus dem Bundestag und weltweit agierende Korrespondenten abgedeckt.
Aber auch die Unterhaltung soll nicht zu kurz kommen: Sport-Übertragungen oder –Berichterstattungen, Game-Shows, Musiksendungen etc.
Anders als private Sender sind die öffentlich-rechtlichen Programme durch den Rundfunkbeitrag nicht zwingend auf Werbeeinnahmen angewiesen. Die Inhalte sollen somit unabhängig von der Wirtschaft sein.
Rundfunkbeitrag: Gerecht oder ungerecht?
Trotz des breiten Angebotes empfinden viele Bürger den Rundfunkbeitrag als ungerecht. Wie sie argumentieren und was dahinter steckt, lesen Sie in unserem zweiten Teil der Artikel-Serie „Die Diskussion um den Rundfunkbeitrag“.
*Stand: Mai 2018